Nutzungsbedingungen für CONREGO-Dienstleistungen

Lernen Sie den Inhalt der Nutzungsbedingungen von CONREGO kennen, bevor Sie unsere Dienste in Anspruch nehmen.

Diese Nutzungsbedingungen definieren die Regeln für die Erbringung der Dienstleistung, die darin besteht, dem Auftraggeber die CONREGO-Anwendung zur Verfügung zu stellen und den Nutzern, die die Anwendung verwenden, während dieses Zeitraums technische Unterstützung zu bieten.

§1. Definitionen

Lieferant - CONREGO Sp. z o.o. mit Sitz in Polen, in Gorzów Wielkopolski (66-400) am Plac Jana Pawła II 108a/, eingetragen im Register der Unternehmer des Nationalen Gerichtsregisters, geführt vom Bezirksgericht Zielona Góra, VIII. Handelsabteilung des Nationalen Gerichtsregisters, unter der KRS [Nationales Gerichtsregister] Nummer 0000716221, mit EU-Umsatzsteuer-ID: PL5993215285, REGON [Polnisches Nationales Wirtschaftsregister] Nummer: 369351080.

Hersteller - CONREGO GmbH mit Sitz in Deutschland, in Geretsried (82538), in der Kranzlstraße 23, eingetragen im Handelsregister unter HRB Nummer 272587 beim Amtsgericht München, Steuernummer: DE349507663.

Kunde - eine natürliche Person, die eine registrierte Geschäftstätigkeit ausübt, oder eine juristische Person, deren Vertreter das für den Kunden bereitgestellte Softwareabonnement abonniert.

Software - das CONREGO-Anmeldesystem, das zur Organisation von Veranstaltungen und damit verbundenen Prozessen sowie zur Bearbeitung von Veranstaltungsteilnehmern verwendet wird.

Dienstleistung - Bereitstellung von Software, die innerhalb der Infrastruktur des Lieferanten in Form eines Abonnements für die Nutzung durch den Kunden verfügbar ist.

Infrastruktur - von Amazon Web Services EMEA SARL angemietete Serverumgebung, 38 Avenue John F. Kennedy, L-1855 Luxemburg, R.C.S. Luxemburg: B186284, USt-IdNr.: 1080022032, innerhalb derer der Lieferant den Kunden Software zur Verfügung stellt und die von Benutzern und Teilnehmern erhobenen Daten verarbeitet.

Veranstaltung - Konferenz, Kongress, Workshop, Schulung, Sport- oder Unterhaltungsveranstaltung, die vom Kunden organisiert oder betreut wird.

Teilnehmer - eine natürliche oder juristische Person, die ihre Teilnahme an der Veranstaltung unter Verwendung eines kostenpflichtigen Softwareabonnements zur Unterstützung der Veranstaltung registriert.

Benutzer - der vom Kunden autorisierte Vertreter, der vom Kunden die Berechtigung erhalten hat, die Software unter Verwendung der entsprechenden Zugangsdaten zu nutzen.

Zugangsdaten - Anmeldeinformationen, die Benutzer verwenden, um auf die administrative Oberfläche der Software zuzugreifen.

Daten - mittels des Systems von Benutzern und Teilnehmern der Veranstaltung gesammelte Daten.

Kostenloses Abonnement - auf 14 Tage begrenzter kostenloser Zugang zur Software, der dem Kunden zu Testzwecken gewährt wird.

Kostenpflichtiges Abonnement - auf 3, 6 oder 12 Monate begrenzter kostenpflichtiger Zugang gemäß der aktuellen Preisliste zur Software, der dem Kunden zu Produktionszwecken gewährt wird.

§2. Allgemeine Bestimmungen

  1. Die Bestimmungen legen die Regeln für die Nutzung der vom Lieferanten angebotenen Software sowie die Rechte und Pflichten des Lieferanten und des Kunden fest.
  2. Indem der Lieferant die Software bereitstellt, bietet er dem Kunden einen Service zur Unterstützung der Organisation von Veranstaltungen und damit verbundenen Prozessen sowie zur Unterstützung von Teilnehmern an, einschließlich:
    1. Registrierung von Teilnehmern für Veranstaltungen,
    2. Ticketverkauf,
    3. Kommunikation mit Teilnehmern,
    4. Erstellung von Veranstaltungswebsites,
    5. Vor-Ort-Unterstützung für Teilnehmer (Rezeption und Zugangskontrolle),
    6. Generierung personalisierter PDF-Dokumente,
    7. Generierung von Datenberichten.
  3. Nur Benutzer, die den vom Kunden registrierten Abonnements haben, haben Zugang zur Software.
  4. Die Bedingung für die Nutzung der Software und der vom Lieferanten bereitgestellten Dienste besteht darin, sich mit dem Inhalt der Servicebedingungen vertraut zu machen und den in den Servicebedingungen festgelegten Bedingungen zuzustimmen.
  5. Der Lieferant behält sich das Recht vor, den Zugang zum Service für den Kunden zu beschränken, dessen vertretende Benutzer die vom Lieferanten in den Servicebedingungen festgelegten Bedingungen nicht erfüllen.
  6. Die Software ist im Internet verfügbar. Der Lieferant wird alle Anstrengungen unternehmen, um sicherzustellen, dass die Datenübertragung über das Internet im Rahmen der Nutzung der Software sicher ist, d.h. dass übermittelte Informationen mit Vertraulichkeit, Integrität und Vollständigkeit der übermittelten Daten gesendet werden.

§3. Bedingungen des Dienstes

  1. Das Abonnement für die Software und deren Nutzung unterliegen der Zustimmung zu diesen Servicebedingungen und geltenden Gesetzen.
  2. Der vom Lieferanten dem Kunden eines kostenlosen Abonnements bereitgestellte Service:
    1. beinhaltet die Bereitstellung der Software als Teil der gewarteten Infrastruktur ausschließlich zum Testen der Software,
    2. beinhaltet keinen technischen Support für Benutzer.
  3. Der Lieferant erlaubt es dem Kunden nicht, das kostenlose Abonnement für Produktions- und kommerzielle Zwecke zu verwenden.
  4. Der vom Lieferanten dem Kunden eines kostenpflichtigen Abonnements bereitgestellte Service:
    1. beinhaltet die Bereitstellung der Software als Teil der gewarteten Infrastruktur,
    2. beinhaltet die Verarbeitung von vom Kunden an den Lieferanten anvertrauten Datensätzen als Datenverarbeiter,
    3. beinhaltet technischen Support für Benutzer.
  5. Das Abonnement für die Software kann mithilfe der dafür vorgesehenen Formulare auf den Websites des Lieferanten abgeschlossen werden und beginnt mit einem kostenlosen Abonnement.
  6. Das kostenlose Abonnement für die Software läuft automatisch ab, wenn es nicht innerhalb von 14 Tagen ab dem Abonnementdatum bezahlt wird, und alle gesammelten personenbezogenen Daten werden gemäß der Bestimmung in Abschnitt 9 Abs. 2 automatisch gelöscht.
  7. Das kostenpflichtige Abonnement für die Software beginnt ab dem Datum der Zahlung der Abonnementgebühr.
  8. Der Kunde kann jederzeit von einem kostenpflichtigen Abonnement zurücktreten, indem er es kündigt oder die Zahlung für den nächsten Abonnementzeitraum nicht leistet.
  9. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Rückerstattung für das kostenpflichtige Abonnement, dessen Abonnementzeitraum nicht vollständig genutzt wurde.
  10. Das kostenpflichtige Abonnement läuft automatisch ab, und alle gesammelten personenbezogenen Daten werden gemäß der Bestimmung in Abschnitt 9 Abs. 2 automatisch gelöscht, wenn der nächste Abonnementzeitraum nicht bezahlt wird.

§4. Rechte der Parteien

  1. Der Lieferant gewährt dem Kunden im Namen des Produzenten eine kostenpflichtige und nicht-exklusive Lizenz zur Nutzung der Software gemäß ihrem Zweck und ihrer Funktionalität. Die Lizenz berechtigt den Kunden und die Benutzer zur vorübergehenden Vervielfältigung der Software durch Anzeige und Nutzung für die in Abs. 2 genannten Zwecke.
  2. Es ist verboten, rechtswidrige Inhalte über die Software zu veröffentlichen, einschließlich:
    1. Verletzung der geistigen Eigentumsrechte Dritter,
    2. Verletzung der persönlichen Rechte von CONREGO oder Dritten,
    3. Verstoß gegen gute Sitten,
    4. inhalt mit pornografischem, rassistischem, fremdenfeindlichem oder unethischem Charakter,
    5. anderer Inhalt, der gegen die Bestimmungen des anwendbaren Rechts im Gebiet der Republik Polen verstößt,
    6. und Rufschädigung des Lieferanten und Produzenten.
  3. Der Lieferant ist nicht für die Veröffentlichung rechtswidriger Inhalte über die Software verantwortlich.
  4. Im Falle des Erhalts einer offiziellen Benachrichtigung oder zuverlässiger Informationen über die rechtswidrige Natur von über die Software veröffentlichten Inhalten hat der Lieferant das Recht, diese sofort ohne Rücksprache mit dem Kunden zu entfernen.
  5. Der Lieferant ist berechtigt, den Abschluss eines Vertrags und die Erbringung des Dienstes zu verweigern oder sich von einem bereits abgeschlossenen Vertrag zurückzuziehen, wenn:
    1. Der Kunde Daten bereitstellt, die nicht der Realität entsprechen,
    2. Der Lieferant den Vertrag mit dem Kunden aufgrund von Umständen, für die der Kunde verantwortlich ist, zuvor gekündigt hat,
    3. ein begründeter Verdacht besteht, dass die Software vom Kunden für Zwecke verwendet wird, die nicht der Natur und dem Zweck des Dienstes entsprechen, insbesondere in einer Weise, die die Sicherheit und Funktionsweise der Infrastruktur und der darin gespeicherten Daten beeinträchtigt,
    4. Befürchtungen bestehen, dass rechtswidrige Handlungen unter Verwendung der Software durchgeführt werden, insbesondere dass SPAM übertragen wird,
    5. der Kunde zuvor persönlich oder gemeinsam mit anderen Personen oder über andere Personen die Software in einer Weise genutzt hat, die nicht ihrem Zweck entspricht,
    6. der Kunde die in Abs. 6 beschriebenen Grenzen überschritten hat,
    7. der Benutzer, der den Kunden vertritt, aggressiv, unhöflich oder auf beleidigende Weise den Vertreter des Lieferanten anspricht.
  6. Der Lieferant ist berechtigt, die laufende Wartung der Software einem Dritten anzuvertrauen, dem der Benutzer durch die Annahme des Inhalts der Servicebedingungen zustimmt.
  7. Der Lieferant ist berechtigt, Dritten die aus diesen Servicebedingungen resultierenden Rechte und Pflichten zu übertragen.

§5. Technische Bedingungen

  1. Die Software besteht aus drei Hauptmodulen:
    1. Administratives Panel - als Webanwendung für die Verwendung auf Bildschirmen mit einer Mindestbreite von 1200px konzipiert,
    2. Eventseiten - als Webanwendung für Bildschirme jeder Auflösung konzipiert,
    3. CONREGO Check-in mobile Anwendung - als Anwendung zur Installation und Verwendung auf mobilen Geräten mit iOS- und Android-Systemen konzipiert.
  2. Zur Nutzung der Software sind folgende Voraussetzungen erforderlich:
    1. Internetverbindung für alle Module,
    2. ein aktueller Webbrowser (Chrome, Firefox oder Edge Version 115 oder höher, Safari Version 16.5 oder höher, Opera Version 101 oder höher) mit aktiviertem JavaScript und Cookies-Unterstützung für die Module Administratives Panel und Eventseiten.
  3. Der Lieferant behält sich das Recht vor, Änderungen an den technischen Anforderungen vorzunehmen und den Kunden darüber zu informieren.

§6. Serviceeinschränkungen

  1. Im Rahmen des kostenlosen Abonnements sind Kunden durch folgende Beschränkungen limitiert:
    1. Der Kunde darf Daten für maximal 50 registrierte oder importierte Teilnehmer verarbeiten.
    2. Zur Wahrung der Sicherheit der Infrastruktur und des hohen Rufs des SMTP-Servers ist das Senden von E-Mails an andere Adressen als die des Kunden blockiert. Die Aufhebung der Blockierung des E-Mail-Versands erfordert eine positive Verifizierung des Kundenkontos, die gemäß den Anweisungen im Anwendungsinterface initiiert werden kann. Negativ verifizierte Konten werden gelöscht.
    3. Der Kunde darf maximal 100 Mb an Daten speichern, wie in Absatz 9 beschrieben.
  2. Im Rahmen des kostenpflichtigen Abonnements sind Kunden durch folgende Beschränkungen limitiert:
    1. Der Kunde darf Daten für maximal 10.000 registrierte oder importierte Teilnehmer verarbeiten,
    2. Der Kunde darf Mailing an maximal 10.000 Empfänger innerhalb eines Tages senden,
    3. Der Kunde darf maximal 1 Gb an Daten speichern, wie in Absatz 9 beschrieben.
    4. Die Absicht, die oben genannten Grenzen zu überschreiten (bevor es geschieht), muss zusammen mit einer Begründung der Situation per E-Mail an support@conrego.com an den Lieferant gemeldet werden.
  3. Der Lieferant hat das Recht, zusätzliche Gebühren für die Überschreitung der geltenden Grenzen zu berechnen. Die Höhe der Gebühren wird individuell festgelegt, abhängig von der Belastung des jeweiligen Abonnements in Bezug auf die gesamte Infrastruktur.
  4. Der Kunde hat Anspruch auf maximal 3 Stunden technischen Support pro Monat.
  5. Technischer Support für Kunden und Benutzer wird von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen und gesetzlich freien Tagen) von 9:00 bis 17:00 Uhr über Chat auf den Seiten des Lieferants, per E-Mail an support@conrego.com sowie telefonisch unter +48 95 725 36 77 geleistet.
  6. Außerhalb der Arbeitszeiten wird technischer Support über einen AI-gestützten Chat und Dokumentation auf der Webseite https://conrego.tawk.help/ geleistet.
  7. Technischer Support umfasst keine Hilfe bei der Bedienung von Geräten, Betriebssystemen und Software Dritter, die von Benutzern verwendet wird.

§7. Gewährleistung und Haftung des Lieferants

  1. Der Lieferant garantiert, dass die Infrastruktur und die Software während des gesamten Jahres zu 99 % verfügbar sein werden.
  2. Der Lieferant behält sich das Recht vor, Unterbrechungen der Verfügbarkeit der Infrastruktur und der Software zum Zwecke der Implementierung von Updates durchzuführen. Kunden werden über die Unterbrechungstermine per E-Mail so früh wie möglich informiert.
  3. Der Lieferant bemüht sich, die Unterbrechungszeiten für Kunden so gering wie möglich zu halten.
  4. Bei Unterbrechungen des Zugangs zur Infrastruktur und Software, die länger als 2 Stunden dauern, hat der Kunde die Möglichkeit, eine kostenlose Verlängerung der Abonnementdauer um 1 Tag für jede zusätzliche Stunde Unterbrechung nach Ablauf der ersten 2 Stunden zu beantragen.
  5. Der Lieferant ist nicht verantwortlich für die unsachgemäße Funktionsweise der Software, die verursacht wird durch:
    1. unsachgemäße Nutzung oder unbefugte Änderung durch den Benutzer,
    2. fehlerhafte Funktion von Hardware oder Software von Drittanbietern auf der Seite des Benutzers,
    3. Handlungen von Drittparteien, die keine Subunternehmer des Lieferants sind,
    4. einen in Absatz 8 beschriebenen Vorfall.
  6. Im Falle der Feststellung von Mängeln oder Fehlern im Betrieb der Software hat der Kunde das Recht, deren Behebung durch den Lieferant innerhalb eines Zeitraums zu verlangen, der von der Art und Komplexität des Mangels abhängt (Gewährleistungsreparatur).
  7. Der Lieferant ist nicht verantwortlich für technische Probleme oder technische Einschränkungen bei der Computerhardware und -werkzeugen (z. B. ungeeigneten Versionen von Webbrowsern), die den Benutzer daran hindern oder beeinträchtigen, die Software zu nutzen.

§8. Höhere Gewalt

  1. Höhere Gewalt bezeichnet ein unvorhersehbares, unvermeidbares und außerhalb der Kontrolle der Parteien liegendes Ereignis oder Umstand, das die Erfüllung eines Großteils oder aller Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung verhindert. Beispiele für höhere Gewalt sind: Krieg und Kriegshandlungen, Naturkatastrophen, ionisierende oder radioaktive Strahlung, Terrorismus, Streiks, Embargos, technische Ausfälle, Stromausfälle, außergewöhnliche ungünstige Wetterbedingungen und andere unvorhersehbare Umstände, die außerhalb der Kontrolle der Parteien liegen, bei denen das Ergreifen von Vorsichtsmaßnahmen durch die betroffene Partei unangemessen wäre und die die betroffene Partei auch bei aller gebotenen Sorgfalt nicht vermeiden kann.
  2. Im Falle höherer Gewalt:
    1. Die Parteien verletzen ihre Verpflichtungen aus den Servicebedingungen nicht, es sei denn, sie betreffen Zahlungen.
    2. Keine der Parteien haftet für Verluste oder Schäden, die der anderen Partei durch ein solches Ereignis entstehen.
  3. Im Falle höherer Gewalt hat Der Lieferant den Kunden schriftlich oder auf andere mögliche Weise zum Zeitpunkt des Auftretens eines solchen Ereignisses zu benachrichtigen.
  4. Während des Zeitraums höherer Gewalt können sich aus den Servicebedingungen ergebende Verpflichtungen ausgesetzt oder eingeschränkt werden.
  5. Die Parteien bemühen sich um eine gegenseitige Einigung zur Änderung oder Verlängerung der Fristen aus den Servicebedingungen und zur Festlegung von Verfahren zur Rückkehr zur Normalität nach Beendigung des Ereignisses höherer Gewalt.

§9. Datenverarbeitung

  1. Die Verwendung der Software kann zur Erstellung der folgenden Datensätze führen:
    1. Datensatz des Kunden,
    2. Datensatz der Benutzer,
    3. Datensatz der Teilnehmer und Protokolle von Änderungen an den Daten der Teilnehmer,
    4. Verkaufsdokumente (Proforma-, endgültige und korrigierende Rechnungen),
    5. Personalisierte Dokumente (Tickets, Eintrittskarten, Zertifikate),
    6. Berichtsdokumente (XLS-Tabellen mit Teilnehmerdaten und Statistiken),
    7. Dokumente und Grafikdateien, die vom Kunden auf der Event-Website bereitgestellt werden.
  2. Der Lieferant speichert die vom Kunden anvertrauten Datensätze gemäß Abschnitt 1, Buchstaben b-g, für einen Zeitraum von 90 Tagen nach Ablauf eines unbezahlten kostenpflichtigen Abonnements.

§10. Vereinbarung zur Verarbeitung personenbezogener Daten

  1. Zur Erfüllung der Verpflichtungen gemäß Artikel 28 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) beauftragt der Kunde den Lieferant mit der Verarbeitung personenbezogener Daten, die für die Erbringung des Dienstes erforderlich sind.
  2. Der Kunde erklärt, dass die dem Lieferant anvertrauten personenbezogenen Daten gemäß den geltenden Gesetzen erhoben wurden und dass der Kunde entweder für die Datenverarbeitung verantwortlich ist oder vom für die Datenverarbeitung Verantwortlichen autorisiert wurde, personenbezogene Daten zu verarbeiten und weiterzuvertrauen.
  3. Der Kunde und die Benutzer sind verpflichtet, die Teilnehmer über Folgendes zu informieren:
    1. die Nutzungsbedingungen der Software und deren Zweck,
    2. die Bedingungen für die Registrierung und Teilnahme an der organisierten Veranstaltung,
    3. die Zwecke der Verarbeitung personenbezogener Daten der Teilnehmer,
    4. die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten im System,
    5. die Dauer der Verarbeitung,
    6. mögliche Unterverarbeitungen personenbezogener Daten,
    7. die Übermittlung personenbezogener Daten an andere Unternehmen und Drittländer.
  4. Der Kunde, der einen Datensatz als einen Satz personenbezogener Daten gemäß der DSGVO erstellt, wird automatisch zum Verantwortlichen oder Auftragsverarbeiter für personenbezogene Daten.
  5. Der Kunde erkennt an, dass die Verwendung der Software keine Sammlung, Speicherung und Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten erfordert und übernimmt die volle Verantwortung für deren Verwendung, Speicherung und Verarbeitung durch Benutzer, die darauf Zugriff haben. Besondere Kategorien von Daten umfassen personenbezogene Daten, die Rückschlüsse auf ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder philosophische Überzeugungen, Gewerkschaftszugehörigkeit, genetische Daten, biometrische Daten zur eindeutigen Identifizierung einer natürlichen Person, Daten über die Gesundheit, Sexualität oder sexuelle Orientierung zulassen.
  6. Der Lieferant erklärt, dass er die anvertrauten personenbezogenen Daten nur in dem Umfang verarbeitet, der für die Erfüllung der Verpflichtungen aus den Vorschriften und im Rahmen der in der Datenschutzrichtlinie festgelegten Bereiche erforderlich ist.
  7. Der Lieferant erklärt, dass er die anvertrauten personenbezogenen Daten gemäß Artikel 28 Absatz 3 der DSGVO unter Berücksichtigung der Art der Verarbeitung und der ihm zur Verfügung stehenden Informationen verarbeitet und alle gemäß Artikel 32 der DSGVO erforderlichen Maßnahmen ergreift.
  8. Der Lieferant behält sich das Recht vor, ausgewählte Informationen über den Kunden oder den Benutzer, der die Software verwendet, an die zuständigen Behörden oder Dritte weiterzugeben, die solche Informationen auf der geeigneten Rechtsgrundlage anfordern, jedoch nur, wenn dies im Einklang mit den Bestimmungen des geltenden Rechts im Hoheitsgebiet der Republik Polen steht. Mit Ausnahme der oben genannten Informationen über den Benutzer oder die Person, die die Software verwendet, werden keine Informationen an Dritte weitergegeben, ohne die Zustimmung des Kunden.
  9. Der Benutzer ist für die Sicherheit der Zugangsdaten zum Abonnement verantwortlich und darf diese Daten nicht an Dritte weitergeben. Wenn zusätzliche Benutzerkonten im Rahmen des Abonnements erstellt werden müssen, muss dazu das Formular in der Benutzerbereich-Sektion verwendet werden.
  10. Der Benutzer ist verpflichtet, den Lieferant unverzüglich über Änderungen der zur Verfügung gestellten eigenen oder Kundendaten zu informieren. Wenn Änderungen der persönlichen Daten nicht innerhalb von 3 Tagen nach dem Änderungsdatum gemeldet werden, gelten die bisherigen Daten als aktuell.
  11. Der Benutzer ist verpflichtet, die Zugangsdaten zum Abonnement unverzüglich zu aktualisieren, wenn der Verdacht besteht, dass diese von Dritten übernommen wurden.
  12. Der Lieferant informiert darüber, dass beim Verbinden des Benutzers mit der Software in den Systemprotokollen des Dienstes Informationen über die Nummer (einschließlich der IP) und den Typ des Endgeräts des Benutzers angezeigt werden, von dem aus der Benutzer eine Verbindung zur Software herstellt. Der Lieferant informiert darüber, dass er gemäß den Bestimmungen des polnischen Rechts auch Daten zur Nummer (einschließlich der IP) und zum Typ des Endgeräts des Benutzers, der die Software nutzt, sowie zur Verbindungszeit mit der Infrastruktur verarbeiten wird. Diese Daten werden insbesondere zu technischen Zwecken und zur Erfassung allgemeiner statistischer Informationen verarbeitet, wie es das geltende Recht der Republik Polen vorschreibt.
  13. Nach Beendigung der Nutzung des Dienstes durch den Benutzer kann Der Lieferant personenbezogene Daten des Kunden und der Benutzer im Umfang, der zur Verfolgung der folgenden Ziele erforderlich ist, verarbeiten:
    1. Feststellung, ob die Nutzung der Software durch den Benutzer den Nutzungsbedingungen und den gesetzlichen Bestimmungen entsprach, und Erklärung der Umstände einer möglichen unrechtmäßigen Nutzung des Dienstes,
    2. Bereitstellung von Werbematerialien oder Werbeaktionen für die Software an den Benutzer (falls CONREGO eine gültige Zustimmung für diese Aktivitäten erhalten hat).
  14. Der Lieferant hat das Recht, bestimmte Abonnementdaten (einschließlich der Anzahl der registrierten Teilnehmer) für eigene Analysen zu verwenden, um die Funktionen der Software weiterzuentwickeln. Diese Daten können vom Lieferant veröffentlicht werden, jedoch nur als zusammenfassende Übersichten über die Nutzung der Software, ohne individuelle Identifizierung einzelner Kunden, Benutzer und ihrer Abonnements. Die Verwendung der Daten betrifft keine persönlichen Daten der Teilnehmer.

§11. Haftung des Kunden für den Verkauf von Dienstleistungen über die Software

  1. Der Kunde, der den Verkauf von Dienstleistungen (z. B. Tickets, Unterkünften) über elektronische Zahlungsmethoden und die Software anbietet, sollte ein aktives Kundenkonto bei einem der mit der Software integrierten Zahlungsplattformbetreiber haben.
  2. Die Liste der mit der Software integrierten Zahlungsplattformen finden Sie im Abschnitt Integrationen > Zahlungsmethoden im Administrationspanel der Software.
  3. Die Integration der gewählten elektronischen Zahlungsmethode mit der Software erfordert die Bereitstellung geeigneter Kennungen, Konfigurationsparameter und Zugangsdaten für den Zahlungsdienstleister im entsprechenden Formular.
  4. Bevor der Kunde mit dem Verkauf eigener Dienstleistungen beginnt und Zahlungen von Teilnehmern unter Verwendung der gewählten Zahlungsmethode akzeptiert, ist der Kunde verpflichtet, Folgendes zu tun:
    1. die Integration der Software mit der gewählten Zahlungsmethode vollständig zu testen (einschließlich Autorisierung und Abwicklung von Transaktionen in einer Testumgebung, z. B. unter Verwendung eines Testkontos oder Anwendung von Multiplikatoren, die Transaktionsbeträge auf Mindestwerte reduzieren),
    2. alle Kosten zu tragen, die durch Gebühren und Provisionen des Zahlungsbetreibers entstehen, mit dem er eine Kooperationsvereinbarung getroffen hat,
    3. die Teilnehmer über die Rückerstattungsrichtlinie im Falle des Rücktritts von der Teilnahme an der organisierten Veranstaltung zu informieren und alle Rückerstattungen über ihren eigenen Kanal abzuwickeln,
    4. die Generierung von Proformarechnungen und endgültigen Rechnungen in Bezug auf die Richtigkeit der darin enthaltenen Daten und andere gesetzlich vorgeschriebene Parameter in ihrer jeweiligen Steuergerichtsbarkeit korrekt zu konfigurieren und zu testen.
  5. Der Lieferant ist nicht verantwortlich für die fehlerhafte Integration und Konfiguration von Zahlungsmethoden sowie für fehlerhafte Transaktionsdaten, inkorrekt ausgestellte Rechnungen oder falsche Zahlungsberichte aufgrund von Fehlern.

§12. Urheberrecht

  1. Das ausschließliche Urheberrecht an der Software liegt beim Hersteller. Eine Ausnahme bilden die Elemente der Software, die Bibliotheken von "Open Source"-Software entstammen.
  2. Die Bibliotheken wurden in die Software aufgenommen und werden gemäß den Lizenzbedingungen, die die Regeln für ihre Nutzung festlegen, verteilt.
  3. Der Kunde und die Benutzer sind verpflichtet, die Servicebedingungen für die Nutzung der Software einzuhalten, einschließlich der Einbeziehung der Lizenzbedingungen für die Verwendung der in der Software enthaltenen Open-Source-Bibliotheken.
  4. Der Kunde und die Benutzer erkennen an, dass ein Verstoß gegen die oben genannte Verpflichtung zu einer Verletzung des ausschließlichen Urheberrechts an der Software führen kann und der Kunde rechtlich für eine solche Verletzung haftbar gemacht werden kann.

§13. Vertrauliche Informationen

  1. Der Lieferant, Hersteller und Kunden, die als Parteien bezeichnet werden, sind sich einig, dass alle Informationen, die vor und während der Erfüllung des Vertrags offengelegt werden, vertrauliche Informationen darstellen.
  2. Insbesondere umfassen vertrauliche Informationen Informationen, die ein Geschäftsgeheimnis der Parteien im Sinne von Artikel 11 Absatz 4 des Gesetzes vom 16. April 1993 über die Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs (Polnisches Gesetzblatt von 1993, Nr. 47, Punkt 211, in der jeweils gültigen Fassung) darstellen, einschließlich aller technischen, technologischen, organisatorischen und sonstigen Informationen von wirtschaftlichem Wert, die nicht allgemein bekannt sind und für deren Geheimhaltung die Parteien angemessene Schritte unternommen haben.
  3. Zu den vertraulichen Informationen gehören auch andere Informationen, die kein Geschäftsgeheimnis darstellen, deren Offenlegung jedoch den Parteien schaden könnte.
  4. Die Parteien dürfen vertrauliche Informationen ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei weder offenlegen, nutzen noch verbreiten. Insbesondere werden die Parteien:
    1. vertrauliche Informationen schützen, indem sie mindestens dieselbe Sorgfalt walten lassen wie die andere Partei bei der Wahrung vertraulicher Informationen,
    2. die erhaltenen vertraulichen Informationen ausschließlich zum Zweck der Durchführung der Zusammenarbeit zwischen den Parteien nutzen.
  5. Auf Anfrage werden alle erhaltenen vertraulichen Informationen und ihre Träger an die andere Partei zurückgegeben.
  6. Die in dieser Vereinbarung beschriebenen Verpflichtungen gelten nicht für:
    1. vor dem Datum dieser Vereinbarung öffentlich bekannte Informationen oder Informationen, die nach dem Datum dieser Vereinbarung öffentlich bekannt wurden, ohne Verschulden einer der Parteien,
    2. vertrauliche Informationen, die eine Partei aufgrund einer Gerichtsanordnung oder Entscheidung einer zuständigen Behörde offenlegen muss, im Zusammenhang mit einer anderen Anordnung, die sich aus gesetzlichen Bestimmungen oder laufenden Verfahren der zuständigen Behörden ergibt. In einer solchen Situation informiert die betreffende Partei die andere Partei nach Möglichkeit über diesen Umstand, damit die andere Partei auf eigene Kosten Maßnahmen zur Verhinderung der Offenlegung vertraulicher Informationen ergreifen kann,
    3. vertrauliche Informationen, die von einer Partei offengelegt wurden, wenn eine solche Offenlegung von der anderen Partei schriftlich genehmigt wurde.

§14. Reklamationen

  1. Der Kunde hat das Recht, Beschwerden über die Qualität der erbrachten Dienstleistungen einzureichen.
  2. Beschwerden sind elektronisch an die E-Mail-Adresse: support@conrego.com zu richten.
  3. Die Beschwerde sollte die vollständigen Daten des Kunden und des Benutzers, ausgenommen das Passwort für den Login, sowie eine Beschreibung der erhobenen Einwände enthalten, wenn möglich ergänzt um Screenshots, die den Gegenstand der Beschwerde dokumentieren.
  4. Der Lieferant wird Beschwerden so schnell wie möglich, jedoch spätestens innerhalb von 14 Werktagen prüfen. Die Antwort auf Beschwerden erfolgt ausschließlich per E-Mail an den Benutzer.

§15. Schlussbestimmungen

  1. Die Servicebedingungen können geändert werden, über die die Kunden gemäß den Bestimmungen des geltenden Rechts im Gebiet der Republik Polen informiert werden.
  2. Falls die Änderung der Servicebedingungen Kunden und Benutzer betrifft, die die Software im Rahmen eines Abonnements nutzen, haben die Kunden das Recht, den Servicevertrag innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Benachrichtigung über die Änderung der Servicebedingungen ohne Entschädigung zu kündigen. Die Kündigung sollte schriftlich erfolgen und an die Adresse gerichtet werden: CONREGO Sp. z o.o., ul. Jana Pawła II 108a/2, 66-400 Gorzów Wlkp.
    Die neuen Servicebedingungen gelten für den Kunden und Benutzer im Falle einer Nichtkündigung des Vertrags innerhalb des oben genannten Zeitraums.
  3. Benutzer können jederzeit über einen Link im Fußbereich der Websites des Lieferanten auf diese Servicebedingungen zugreifen und sie herunterladen und ausdrucken.
  4. Die Übermittlung wesentlicher Bestimmungen des Servicevertrags an den Benutzer erfolgt durch Veröffentlichung des Inhalts der Servicebedingungen auf den Websites des Lieferanten.
  5. Die Parteien erklären sich bereit, etwaige aus der Vertragserfüllung und den Servicebedingungen resultierende Streitigkeiten vorrangig durch eine einvernehmliche Lösung zu klären.
  6. Im Falle der Unfähigkeit, eine außergerichtliche Einigung über den Streitfall zu erzielen, ist das für sämtliche Ansprüche aus diesem Vertrag zuständige Gericht das für den Sitz des Lieferanten zuständige Gericht.
  7. Das auf den Servicevertrag anwendbare Recht ist das Recht, das im Gebiet der Republik Polen gilt.